Jutta Flieger 

Praxis für Psychotherapie



 

 Psychotherapie ?  

Kinder und Jugendliche befinden sich lange Zeit in einer Lebensphase, in der sie sich besonders schnell entwickeln und somit ständig neue Herausforderungen meistern müssen. Meist gelingt diese dauernde Veränderung und die Verarbeitung von belastenden Ereignissen, Situationen und Anforderungen. Manchmal können solche Belastungen jedoch zu groß sein und zu seelischen Störungen und Erkrankungen führen, die nicht von selber heilen. 

Manchmal zieht sich ein Jugendlicher nur noch in sein Zimmer zurück, will keinen mehr sehen. Manche junge Menschen verletzen sich, um sich überhaupt noch zu spüren. Eltern und auch Freunde sind wichtig, um sich mitzuteilen und zu beraten. Doch manchmal können auch sie nicht weiterhelfen oder sind Teil des Problems. Dann kann ein Außenstehender hilfreich sein. Ein Psychotherapeut ist so jemand. Er kennt sich gut mit komplizierten und ausweglosen Situationen aus. Er kennt sich damit aus, wie man sich fühlen kann, wenn man nicht mehr weiter weiß, enttäuscht oder nicht anerkannt wird.

Psychotherapie ist notwendig, wenn Menschen unter psychischen Beschwerden leiden, die sich in psychischen und körperlichen Symptomen, in auffälligem Verhalten oder in zwischenmenschlichen Konflikten äußern.

Häufige seelische Erkrankungen sind dauerhafte Stimmungsveränderungen, wiederkehrende große Angst, z.B. vor Menschen oder Situationen, Schwierigkeiten sich einzuordnen, gehemmtes oder aggressives Verhalten, überdurchschnittliche Unruhe, Gefühle der Bedrängnis und Niedergeschlagenheit, Erschöpfung, düstere Gedankengänge und lebensmüde Stimmungen (Depressionen) und dauerhaft zu geringes oder übermäßiges Essen (Magersucht, Ess-Brech- Sucht). 

Psychotherapie ist eine wissenschaftlich überprüfte Behandlungsmethode und hat den Zweck, psychische Krankheiten zu lindern und zu heilen.  

Psychotherapie ist nachweislich wirksam. Aus diesem Grund wird sie in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. 

Psychotherapeuten müssen bestimmte Merkmale erfüllen, damit sie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. 

Sie müssen über eine Approbation (Behandlungserlaubnis) verfügen, von einer Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen und ins Arztregister eingetragen sein und ein psychotherapeutisches Verfahren anwenden, das sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen hat und zugelassen ist („Richtlinienverfahren“). 

Folgende psychotherapeutischen Richtlinien-Verfahren sind wissenschaftlich anerkannt und werden auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:

· Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse) 

· Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 

· Verhaltenstherapie 




Ich behandele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr im Rahmen der beiden psychodynamischen Richtlinienverfahren: 

·              Analytische Psychotherapie 

Die analytische Psychotherapie ist besonders bei komplexen und schweren Störungen wirkungsvoll. Neben der Symptomreduzierung geht es um Erweiterung der Ich-Funktionen allgemein, was zu einer Zunahme an Beziehungs- und Konfliktfähigkeit führt. 

·              Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 

Die tiefenpsychologische Psychotherapie bietet sich an, wenn bereits in der diagnostischen Phase sich ein Konfliktfokus herausarbeiten lässt, der im Zusammenhang mit einer umgrenzten Monosymptomatik steht. Das Therapieziel ist die Symptomreduzierung und die Verbesserung der psychosozialen Anpassung.

Hierbei findet eine Auseinandersetzung mit unbewussten Motivationen und Konflikten statt. Ziel der Behandlung ist es, ein tieferes Verständnis des eigenen Selbst zu erlangen und die Ursachen und Hintergründe des bestehenden Leidens zu klären, damit dieses abgeschwächt, aufgelöst und heilen kann. 

Quelle: BundesPsychotherapeutenKammer

Quelle: CIP Medien Lehrbuch der Psychotherapie Band 5